Schwerer Steuerdiebstahl durch Cum-Ex-Geschäfte
Der Verbrecherring machte jahrelang so genannte Cum-Ex-Geschäfte. Sie handelten Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividende. Die Banken verkauften vor dem Dividendenstichtag Aktien, die sie nicht besaßen. Nach Dividendenzahlung kaufte die Bank jene Aktien, die sie dem Käufer zugesagt hatte.
Der Käufer, ebenfalls ein Finanzdienstleister, erhielt die Aktien erst einige Tage später gutgeschrieben. Solche Leerverkäufe sind legal. Dividenden sind steuerpflichtig. Finanzinstitute können sich diese Steuer zurückerstatten lassen. Dafür brauchen sie einen Steuerbescheid ihrer Depotbank. Zunächst bekam der ursprüngliche Aktienbesitzer diese Steuerbescheinigung. Dann stellte die Depotbank des Käufers einen zweiten Bescheid aus, obwohl er keine Steuer gezahlt hatte. Die Beteiligten ließen sich die einmal gezahlte Steuer mehrmals erstatten. Die Beute teilten sie untereinander auf.
Die kriminellen Geschäfte hätten ohne staatliche Beihilfe nicht funktioniert. Minister, Staatssekretäre, Fachbeamte und Aufseher ignorierten frühzeitige Hinweise. Jetzt muss der Rechtsstaat durchgreifen. Das gestohlene Geld muss mit Zins und Zinseszins zurückgezahlt werden.
Der Käufer, ebenfalls ein Finanzdienstleister, erhielt die Aktien erst einige Tage später gutgeschrieben. Solche Leerverkäufe sind legal. Dividenden sind steuerpflichtig. Finanzinstitute können sich diese Steuer zurückerstatten lassen. Dafür brauchen sie einen Steuerbescheid ihrer Depotbank. Zunächst bekam der ursprüngliche Aktienbesitzer diese Steuerbescheinigung. Dann stellte die Depotbank des Käufers einen zweiten Bescheid aus, obwohl er keine Steuer gezahlt hatte. Die Beteiligten ließen sich die einmal gezahlte Steuer mehrmals erstatten. Die Beute teilten sie untereinander auf.
Die kriminellen Geschäfte hätten ohne staatliche Beihilfe nicht funktioniert. Minister, Staatssekretäre, Fachbeamte und Aufseher ignorierten frühzeitige Hinweise. Jetzt muss der Rechtsstaat durchgreifen. Das gestohlene Geld muss mit Zins und Zinseszins zurückgezahlt werden.
Quelle. www.wipo.verdi.de