1, 3 oder 5: GL plant Taschenkontrollen
Tipp der Infoblog-Redaktion: Beim Würfeln den eigenen Würfel mitbringen!
Neues Jahr, neues Spiel, neues Glück - oder Pech: Die GL plant die Einführung von Taschenkontrollen. Dazu legte sie den Entwurf für eine Betriebsvereinbarung vor, die möglichst rasch bundesweit in Kraft treten soll. Ziel: Die Reduzierung des Schwunds. Nachdem man beim Wareneingang ("alles ok") oder bei Kunden ("zu teuer, bringt nichts") keinen Ansatzpunkt für eine Schwundreduzierung sieht, knöpft man sich nun die Beschäftigten vor.
Konkret ist folgendes geplant: Bei allen ArbeitnehmerInnen kann die Filialleitung oder deren Stellvertretung beim Verlassen der Filiale eine Taschenkontrolle durchführen. Die Taschenkontrolle ist zulässig bei "begründetem Verdacht" oder wenn es sich um eine "regelmäßige Kontrolle" handelt.
Für letzteres sind die zu kontrollierenden ArbeitnehmerInnen "nach dem Zufallsprinzip auszuwählen": Pro Monat sollen an bis zu 15 Tagen Taschenkontrollen durchgeführt werden. Die einzelnen Tage legt die Filialleitung nach eigenem Ermessen fest.
An den festgelegten Tagen muss jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin beim Verlassen des Arbeitsplatzes würfeln. Würfelt der Kollege eine 1, 3 oder 5, wird die Tasche kontrolliert.
Neben dem Durchwühlen der Taschen sollen auch Leibesvisitationen (!) und Fahrzeugkontrollen (!!) erlaubt sein.
Ist eine Leibesvisitation oder eine Fahrzeugkontrolle notwendig, darf dies nicht die Filialleitung machen, sondern muß unverzüglich die Polizei informiert und hinzugezogen werden.
Ebenfalls ist der Betriebsrat sofort zu informieren.
Die Schränke der Beschäftigten sollen bei Verdacht kontrolliert werden. Eine Öffnung ohne Einverständnis der ArbeitnehmerIn soll in Anwesenheit eines Betriebsratsmitgliedes erfolgen dürfen.
Die Mitnahme von Büchern aus dem Filialbestand in den Pausenraum ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Leseexemplare.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
was haltet Ihr von dem neuesten GL-Plan?