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Freiwilligenprogramm - ist freiwillig!

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Ein paar Antworten zu dem Freiwilligenprogramm in München

Da uns in den letzten Tagen einige Fragen zum Freiwilligenprogramm erreicht haben, hier für euch eine kurze Zusammenfassung:

1. Wenn ich von meinem Vorgesetzen eine Einladung zu einem Gespräch über dieses Freiwilligenprogramm erhalte, muss ich diese Einladung überhaupt annehmen? Muss ich dorthin gehen?

Nein, das müsst ihr natürlich nicht. Wenn für euch dieses Programm von vorne herein nicht in Frage kommt, könnt ihr sofort ablehnen.
Wer sich das Ganze aber anhören möchte, sollte hingehen. Nach ein paar Tagen Bedenkzeit könnt ihr entscheiden, ob ihr diesen Aufhebungsvertrag mit der angebotenen Abfindungssumme annehmen werdet oder nicht.


2. Muss ich ganz alleine zu so einem Gespräch gehen?

Nein. Es wird ein Betriebsratsmitglied mit dabei sein.
Von Arbeitgeberseite wird die / der FilialleiterIn und ein/e MitarbeiterIn aus der Personalabteilung anwesend sein.

3. Wenn ich später eine betriebsbedingte Kündigung erhalte und ich habe dieses Angebot aus dem Freiwilligenprogramm jetzt nicht angenommen, was passiert dann?

Wir zitieren hier Punkt 2.6 aus dem Freiwilligenprogramm:

Ein Arbeitnehmer, der infolge der Schließung der Filiale Marienplatz eine betriebsbedingte Kündigung erhalten hat, hat binnen 2 Wochen nach Zugang der Kündigung das Recht den Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu den Konditionen des Freiwilligenprogramms zu verlangen...


Das bedeutet für euch:
wer jetzt das Angebot zu einem Aufhebungsvertrag im Zuge des Freiwilligenprogrammes ablehnt und zu einem späteren Zeitpunkt eine betriebsbedingte Kündigung erhält, hat dann 2 Wochen Zeit zu dem Freiwilligenprogramm zurückzukehren und erhält ebenfalls diese Abfindunggssumme.



Wenn ihr noch Fragen zu diesem Thema habt, wendet euch bitte vertrauensvoll an eure Betriebsräte.



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