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Brüskierung Teil 2

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Betriebsversammlung? - Nein, Danke!

Die letzte Betriebsversammlung in München fand am 30. Januar statt.
Um endlich einmal konkrete Informationen zu erhalten -die dem BR seit Monaten vorenthalten werden-, hatte der Betriebsrat zwei der Gesellschafter dazu eingeladen: Nina & Max Hugendubel.

Allerdings wartete der BR im Januar vergeblich auf eine Antwort. Kurz vor der Versammlung kam dann die Ansage aus der Hilblestraße, dass beide doch „wohl eher nicht“ daran teilnehmen werden. Man kann nicht bestreiten, dass die Hugendubels ziemlich beschäftigt sein dürften, allerdings sollte es doch bitte möglich sein, sich eine Stunde Zeit zu nehmen, um sich vor seinen MitarbeiterInnen zu äußern. Gerade in dieser unsicheren Situation ist dies sogar zwingend erforderlich!

Auf der Versammlung selbst, hatten die KollegInnen ihren Unmut über die Abwesenheit der beiden Gesellschafter sehr deutlich gezeigt.

Aus diesem Grunde lud der BR München die Geschwister Hugendubel zu der Fortsetzung der Betriebsversammlung ein. Der Termin sollte von den beiden frei gewählt werden, aber innhalb der nächsten drei Wochen stattfinden.
Es wurde darauf hingewiesen, dass die Belegschaft deren Anwesenheit erwarte. Wir alle machen uns Sorgen um unsere Arbeitsplätze und fordern klare Informationen aus erster Hand – wir möchten nicht schon wieder hören: "wir aus der dritten oder vierten Reihe können dazu nichts sagen".

Nach dieser erneuten Einladung war nun Nitz der Überbringer der frohen Botschaft.
Aussage Nitz: Die Hugendubels werden sich zwar der Belegschaft stellen, allerdings: auf einer „eigenen“ Versammlung. Auf einer Betriebsversammlung werden sich Max & Nina definitiv NICHT äußern!


Soll hier der BR brüskiert werden oder weshalb weigern sich die Hugendubels auf einer Betriebsversammlung zu sprechen? Möchten sie eine Veranstaltung ohne unsere Gewerkschaft und ohne kritisches Nachfragen von BR und KollegInnen?
Wo ist die im Betriebsverfassungsgesetz festgehaltene „vertrauensvolle Zusammenarbeit“, zwischen Geschäftsführung, Betriebsrat und Gewerkschaft zum Wohle der Arbeitnehmer?


Richtig ist zwar:

der Arbeitgeber ist grundsätzlich berechtigt, Mitarbeiterversammlungen abzuhalten und die MitarbeiterInnen zu informieren. Dieses Recht wird allerdings rechtsmissbräuchlich genutzt, wenn die Versammlungen dazu missbraucht werden, die betriebsverfassungsrechtliche Ordnung durch diese Gegenveranstaltung zur Betriebsversammlung zu stören.
Für eine unzulässige „Gegenveranstaltung“ spricht z.B. die zeitliche Nähe zu einer Betriebsversammlung oder die Weigerung des Arbeitgebers an der Betriebsversammlung teilzunehmen oder seiner Berichtspflicht (§43 BetrVG) nachzukommen.


Es wurde monatelang massiv gegen die Informationspflicht verstoßen, jetzt findet eine Gegenveranstaltung zur Betriebsversammlung statt. Kann die Gf eigentlich immer machen, was sie will - ohne jede Konsequenzen?




(Die besagte Mitarbeiterversammlung soll nun übrigens am 25. Februar nach Ladenschluß in München stattfinden)





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