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Sonntagsschutz gestärkt

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 Verwaltungsgerichtshof urteiltgegenTEO-Märkte vonTegut



„Sonntagsschutz ist mehr als Arbeitsschutz für dievon sonntäglichenLadenöffnungenbetroffenenBeschäftigten,sondernErhalteineswesentlichen Kulturgutes. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seiner jüngsten Entscheidung ausdrücklich bestätigt und gestärkt“, erklärtBernhard Schiederig für die „Allianz für den freienSonntag Hessen“

Dieses Mal waren wir zwar weder Klägerin noch Beteiligte, doch war unser Interesse an dem seit mehr als zwei Jahren laufenden Verfahren des Lebensmitteleinzelhändlers Tegut gegen die Stadt Fulda sehr groß.Denn schließlich ging es um dieFragen: Reichen die Regelungen des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes zu demim Grundgesetz garantierten Schutz des arbeitsfreien Sonntagsaus?Dürfenangeblich ‚personalfreie‘ Verkaufsstellen beliebig ‚auf die grüne Wiese gesetzt‘ werden und gehen bei derBewertung als so genannte ‚Automaten‘ durch?“

Der VGH hat mit seinem jetzt bekannt gemachten Urteil vom 22. Dezember 2023 (Ak-
tenzeichen: 8 B 77/22) beide Fragen im Sinne der „Allianz für den freien Sonntag“ be-
antwortet. Danach sind die vonTegut in Hessenzahlreich eröffnetenTEO-Märkte
wie sonstige Verkaufsstellen zu behandelnund müssen deshalb „an Sonn-und
Feiertagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kundinnen und Kunden geschlossen“
bleiben. 

Denn, sodas Gerichtweiter, es mache „keinen Unterschied,ob der Kunde die
begehrte Wareaus einem Automaten oder aus einem Verkaufsregel“ an sich nehme.

Für die „Allianz für den freien Sonntag“ istdarüber hinausbesonders wichtig, dass der
VGH das von Tegut vorgetragene Argument zurückwies, „mit dem Verzichtauf den
Einsatz von Verkaufspersonal“ werde „das dem Landenschlussrecht zu Grunde liegen-
de Ziel des Arbeitnehmerschutzes erreicht“. 

Demgegenüber betonte der VGH wie in zahlreichenGerichtsverfahren die „Allianz für den freien Sonntag“gegen verkaufsoffeneSonntageweitblickend, der arbeitsfreie Sonntagdiene „nicht allein dem Arbeitnehmerschutz, sondern auch dem Ziel, die Sonntage und staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung zu schützen“.

In der „Allianz für den freien Sonntag Hessen“ arbeiten Einrichtungen und Organisationen der
Evangelischen und Katholischen Kirche sowie der Gewerkschaft ver.di zusammen.

Mitteilungan die Medien


Quelle: https://allianz-fuer-den-freien-sonntag.de/

 


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